» Rund um die Uhr Betreuung

Gern organisiere ich für Sie oder Ihre Angehörigen eine zuverlässige und legale Rund-um-die-Uhr-Betreuung/-Pflege, so dass Sie und/oder Ihre Angehörigen problemlos in ihrer vertrauten Umgebung verbleiben und am Leben teilnehmen können.

Auf Wunsch übermittle ich Ihnen gern entsprechende Personalvorschläge (Foto & Personalbogen) von Kräften (männlich/weiblich), vorwiegend aus Polen, Ungarn und Litauen.

Die Beschäftigung und die Bezahlung erfolgt dabei immer direkt zwischen dem jeweiligen Haushalt und der Kraft (also keine Zahlung an/über eine "Agentur"; dies ist die einzige legale Möglichkeit, Haushaltshilfen/Pflegekräfte zu beschäftigen.)

Die Kündigungsfrist beträgt - gemäß Rahmentarifvertrag - 4 Wochen zum Monatsende, die Probezeit maximal 4 Wochen. Sie sind also nie langfristig gebunden. Und sollte die "Chemie" zwischen Patient und Pflegekraft nicht "stimmen", so kann innerhalb der Probezeit jederzeit gewechselt werden.

Die Haushaltshilfen/Pflegekräfte bleiben im Regelfall 2 bis 3 Monate bei Ihnen und wechseln sich dann mit einem Kollegen oder einer Kollegin ab (Zielsetzung ist es, ein Pärchen zu bilden, welches sich regelmäßig abwechselt).

Selbstverständlich stelle ich sicher, dass bei Urlaub oder Krankheit Ihrer Betreuungskraft eine qualifizierte Vertretung bereitsteht.

Auf Wunsch entlaste ich Sie auch gern von jeglichem "Papierkram", erledige also für Sie die Gehaltsabrechnung, Krankenkassen- und Lohnsteuermeldungen.

Bei einer legalen Beschäftigung der Haushaltshilfen/Pflegekräfte aus den Ost-EU-Staaten belaufen sich die monatlichen Kosten - je nach Qualifikation der Kräfte und Anforderung des Patienten - zwischen € 2.800 und € 3.500 monatlich (einschließlich aller Sozialabgaben, Steuern, Versicherung und Fahrtkosten), abzüglich Pflegegeld gemäß Pflegegrad (Pflegegrad 2/3/4/5 = € 316 / € 545 / € 728 / € 901); Stand Juli 2017, basierend auf dem gesetzlichen Mindestlohn.

Selbständige hiesige Kräfte (mit Gewerbeanmeldung und deutscher Steuernummer) arbeiten auf Rechnung und verlangen pro Tag zwischen € 100 und € 150, also ohne weitere Lohnnebenkosten und ohne Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bei selbständigen Kräften ist darauf zu achten, dass es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt, dass die Betreuungskraft nicht in den betrieblichen Ablauf eingebunden ist und nicht der Weisungsbefugnis des Patienten unterliegt. (Die Deutsche Rentenversicherung legt den Begriff der Selbständigkeit/Scheinselbständigkeit sehr restriktiv aus). Ich rate von der Beschäftigung selbständiger Kräfte ab.

» Hinweis

Sofern die ausgewählte Kraft, zum Beispiel eine ausländische Krankenschwester, nicht nach deutschem Recht zur Kranken-/Altenpflege qualifiziert/nachqualifiziert ist (zum Beispiel examinierte Krankenschwester/-pfleger, AltenpflegerIn), ist ein zugelassener Pflegedienst für die medizinische Versorgung hinzuzuziehen.

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